Alles über das Grundstücksrecht
Das deutsche Grundstücksrecht befasst sich mit allen Rechtsfragen, die sich mit den Rechten an Grundstücken ergeben. Umfassend sind damit die Rechte unter Bezug auf einen Grundstückkaufvertrag sowie die benannten dinglichen Rechte am Grundstück selbst. Die Grundlagen für das Grundstücksrecht bildet das BGB mit seinen rechtlichen Bezugspunkten. Das Grundstücksrecht unterscheidet nach zum einen dem sogenannten Vollrecht und den Grundstücksgleichen Rechten. Das Vollrecht ist bei einem Eigentum am Grundstück gegeben, wobei die Grundstücksgleichen Rechte sich auf das Erbbaurecht beziehen. Weiterhin kommen noch die beschränkt dinglichen Rechte dazu, bei denen es sich überwiegend um Grunddienstbarkeit und Schuldeintragungen handelt.
Besonders wichtig sind Grundstücksrechte bei einem Erwerb für ein Grundstück oder auch einer gesamten Immobilie. Denn innerhalb der Grundstücksrechte werden Rahmenbedingungen gesetzt, die es gilt einzuhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Erwerber diese vorher kannte. Auch hier gilt, dass Unwissenheit nicht vor Schaden oder sogar Strafe schützt. Denn wenn ein Grundstück nicht bebaut werden darf, und der Erwerber macht es dennoch in Unkenntnis, kann es sehr wohl zu einer Abrissverfügung kommen. Auch die Frage wie gebaut werden darf, was sich auch auf bauliche Änderungen bezieht ist im Baurecht geregelt. Daher sollte man sich wenn keine anderen Informationen vorliegen vor einem kauf auch bei der Gemeinde verbindlich erkundigen. Die Gemeinde gibt exakt Auskunft darüber, was und in welcher Form gebaut werden darf. Wenn man diesen Schritt geht, könnte dies auch weitere Wege zum Bauamt vereinfachen, wenn man einen Bauantrag einreichen muss.
Auch spezielle Sachstände, wie ein eventueller Denkmalsschutz eines Objektes oder Fragen der Erschließung sind im Baurecht geregelt. Um bösen Überraschungen vorzubeugen, sollten besonders Auskünfte zur bisherigen und geplanten Erschließung eingeholt werden. Es kann auch unter Umständen sein, dass Erschließungen in nächster zeit geplant sind, oder für das Grundstück noch ausstehende Erstehungskosten liegen. Dies sind alles Punkte, die ein Erwerber nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte, denn es kann viel ungeplantes Geld kosten, was die Freude am Eigentum sehr schnell sehr gravierend trüben kann. In diesem Zusammenhang sind auch alle Baulasten, die im Grundbuch stehen könnten genau zu eruieren, ob man als zukünftiger Erwerber mit diesen Lasten umgehen möchte, oder dann doch eher nicht.