Immobilien Versteigerungen
Eine Immobilien Versteigerung wird in der Regel dann vorgenommen, wenn die Hausbesitzer nicht mehr in der Lage sind ihren monatlichen Verpflichtungen, die durch die Immobilie vorhanden sind, nachzukommen. Nach einiger Zeit leitet die Bank die Zwangsversteigerung ein. Die Immobilien Versteigerung ist Ihre Chance an ein günstiges Eigenheim zu kommen. Die Immobilie wird von Gutachtern bewertet und ein Verkehrswert festgesetzt.
Immobilien Versteigerungen werden öffentlich bekannt gemacht und sind auch über die Homepage des jeweiligen Amtsgerichtes einzusehen. Die Angaben dort sind oft knapp, sodass Sie versuchen sollten einen Besichtigungstermin zu bekommen. Ein Anspruch auf Besichtigung haben Sie nicht, dass liegt im Ermessen des Eigentümers.
Am Tag der Zwangsversteigerungen müssen Sie persönlich im Gericht erscheinen und sich entsprechend ausweisen. Falls für eine nicht anwesende Person gesteigert werden soll, muss eine öffentlich beglaubigte Vollmacht vorgelegt werden. Gebote selbst können weder vor noch nach dem Termin, sondern nur am Tag der Immobilien Versteigerung abgegeben werden.
Sie als Bieter müssen in der Regel an diesem Tag eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des festgesetzten Verkehrswertes vorlegen. Dies ist nur in Form von Bürgschaften o. ä. möglich, Bargeld hingegen wird nicht angenommen. Eine Überweisung vorab ist jedoch auch möglich. Ihre Hausbank kann Ihnen weiter helfen. Wenn Sie den Zuschlag bekommen sollten, haben Sie die Gerichtskosten sowie die Eintragung im Grundbuch und die Grunderwerbessteuer zu zahlen.
Aber leider ist noch nicht gesagt, dass Sie am ersten Tag der Immobilien Versteigerung auch den Zuschlag bekommen. Ein bisschen liegt das jedoch am Bieter selbst. Ein Gebot unter 50 % des festgesetzten Verkehrswertes ist von Amts wegen abzulehnen. Bei Geboten zwischen 50 und 70% kann der Gläubiger die Zuschlagsversagung beantragen. So kann es kommen, dass beim ersten Termin der Immobilien Versteigerung die Immobilie noch nicht versteigert wird.
Falls aus den genannten Gründen ein zweiter Termin festgesetzt wird, gelten keine Grenzen mehr, das heißt Sie bekommen den Zuschlag, wenn Sie den höchsten Betrag bieten.
Bei der Immobilien Versteigerung handelt es sich um ein sehr formelles Verfahren, dass auch seine Tücken hat. Vielleicht müssen Sie blind bieten, weil Sie nicht besichtigen konnten. Allerdings bietet es auch eine Chance an eine günstige Immobilie zu kommen, da der Verkehrswert zwar real aber im unteren Bereich angesiedelt ist.